Über die Euthanasie des Hundes mit T61®

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Ich habe vor einer Woche einen Freund für ein paar Tage besucht, der schon sehr lange praktizierender Tierarzt ist. Und ich habe dort eine Lektion gelernt, die ich so schnell wohl nicht vergessen werde. Und das kam so: In die Sprechstunde kam eine Frau mit einem blutigen Karton, in dem Karton der Patient: ein halbtoter Kater, der in ein Mähwerk geraten war. Ein Bein war komplett abgetrennt, zwei Beine halb und auch sonst hatte das arme Tier fürchterliche Verletzungen. Der Kater hatte solche Schmerzen, dass er immer wieder in den Karton biss. Es war klar, dass er eingeschläfert werden musste, nur die Frage war eben, wie. Die Besitzerin des Katers wollte, dass mein Bekannter dem Kater T61® direkt ins Herz spritzt, mein Bekannter allerdings weigerte sich und hat das arme Tier schließlich mit Pentobarbital erlöst. Warum nicht mit T61®? Das hat er mir erklärt und das will ich euch nun hier weitergeben, denn steht das Thema Euthanasie erst einmal im Raum oder wird unmittelbar Realität, kann der eine oder andere damit emotional völlig überfordert sein. Daher sollte man bereits im Vorfeld wissen, was getan und was vermieden werden muss.

 

Euthanasie (griechisch: ευθανασία) selbst bedeutet „guter Tod“ oder „sanfter Tod“. Wir alle wünschen uns, dass unsere Tiere in Würde alt werden und einfach irgendwann friedlich einschlafen. Leider ist das in der Realität meist nicht der Fall, allzu oft werden unsere Tiere bereits vorher krank und müssen von kurzfristig oder langfristig ihrem Leid erlöst werden. Euthanasie ist jedoch nicht gleich Euthanasie und auch wenn das Ergebnis, der Tod des Tieres, am Ende dasselbe ist, könnte der Weg dorthin unterschiedlicher nicht sein.

 

Ein Weg, einen Hund einzuschläfern, ist die Euthanasie durch Überdosierung eines Narkosemittels. Ein anderer die Injektion des Mittels T61®. Dieses Mittel ist jedoch äußerst umstritten. Viele Hundehalter wissen allerdings überhaupt nicht, dass es T61® überhaupt gibt, geschweige denn, worum es sich hier handelt und welche verheerenden Folgen ein nicht fachgerechter Einsatz für das Sterben des Tieres haben kann. Ich selbst hatte zuvor auch noch nie von T61® gehört...

 

T61® ist ein Kombinationspräparat aus den Wirkstoffen Embutramid (einem Narkotikum), Mebenzonium (einem Muskelrelaxans) und Tetracain (einem Lokalanästhetikum). Die Wirkung: vollständige Lähmung der Skelett- und Atemmuskulatur. Der Tod tritt letztendlich durch Ersticken ein. Ist das Tier zuvor gar nicht oder nicht tief genug narkotisiert worden - was Bestandteil der fachgerechten Anwendung ist - stirbt es einen äußerst qualvollen Tod. Und dies bei vollem Bewusstsein. Beschrieben werden Exzitationen („Erregung“), Schreien, Bellen, Erbrechen und Krämpfe. Weiterhin panische Abwehrbewegungen, Fluchtversuche und angstvoll aufgerissene Augen. Mein Bekannter sagte mir, dass das Mittel wohl auch wirklich fürchterlich brennt. Das Tier stirbt zwar verhältnismäßig schnell, durchlebt aber einen grauenhaften Todeskampf. Und mit ihm sein Mensch.

 

Befürworter von T61® argumentieren, dass bei ausreichender und tiefer vorheriger Sedierung diese Form der Euthanasie für das Tier leid- und schmerzfrei sei. Das ist sicher richtig - was aber, wenn zum Beispiel durch zu niedrige Dosierung eine nur ungenügende Sedierung erfolgt ist, also die Narkosetiefe nicht ausreicht oder wenn notwendige Wartezeiten, bis T61® nach der Narkose verabreicht werden kann, nicht eingehalten werden können? Dann nimmt das Drama seinen Lauf - und zwar unumkehrbar. Berichte von Menschen, deren Tier ohne ihr Wissen und ohne vorherige Information T61® verabreicht wurde und die Zeuge eines solch dramatischen Verlaufes wurden, lassen die traumatischen Auswirkungen eines solchen Erlebnisses erahnen. Manche überwanden dieses Schockerlebnis nie. Ich kenne ein Ehepaar, das genau solch ein Drama durchleben musste. Ihr Wolfsspitz wurde bei vollem Bewusstsein mit T61® euthanasiert. Der Todeskampf des armen Hundes, den die beiden mit ansehen mussten, war so furchtbar, so grauenhaft, dass sie sich danach einfach keinen neuen Wolfsspitz mehr anschaffen konnten. Dem Deutschen Spitz blieben beide aber Gott sei Dank treu und haben nun einen wunderschönen Mittelspitz. 

  

Warum wird T61® überhaupt verwendet? Es ist kostengünstig und fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, das heißt, der Tierarzt braucht lediglich einen entsprechend gesicherten Giftschrank für die Aufbewahrung des Mittels. Es entfällt zudem die Dokumentations- und Abgabenachweispflicht, die die Anwendung von Pentobarbital nach sich zieht und erspart dem Tierarzt einen Haufen Bürokratie. Besonders häufig eingesetzt wird T61® im Groß- und Nutztierbereich. 

 

Im Beipackzettel, den ich mir selbst durchgelesen habe, wird unter „Anwendung“ ausdrücklich darauf hingewiesen, T61® nur nach vorheriger ausreichender und tiefer (!) Narkose zu verwenden, um ein mögliches Ersticken des Tieres bei vollständigem Bewusstsein zu verhindern. Daher verwundert es schon sehr, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV) es für angebracht hielt, eine Anpassung der Zulassungsbedingungen für das Tierarzneimittel T61® zur Verbesserung des Tierschutzes und der Anwendersicherheit durchzusetzen und diese am 03.11.2010 auf seiner Homepage mit folgendem Text veröffentlichte:

Verbesserung des Tierschutzes und der Anwendersicherheit:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin teilt mit, dass im Einvernehmen mit dem Zulassungsinhaber die Sicherheit eines Tierarzneimittels zum Einschläfern von Tieren (T61®) erhöht wurde. Nicht jedes Tier kann durch tierärztliche Behandlung und medikamentelle Therapie wieder gesund werden. In ausweglosen Fällen sehen sich Tierarzt und –besitzer mit der Entscheidung konfrontiert, das Leiden des Tieres auf eine humane und ethisch vertretbare Weise zu beenden. Das Einschläfern soll für das Tier möglichst stress- und angstfrei erfolgen, im Sinne eines bewusst praktizierten Tierschutzes. Um jede Möglichkeit von unerwünschten Arzneimittelwirkungen vorsorglich auszuschließen, wurden die Zulassungsbedingungen des Tierarzneimittels T61® zum Einschläfern von Tieren nach einem vom BVL veranlassten Stufenplanverfahren geändert.

 

Wesentlichste Änderung ist, dass das Arzneimittel nur noch zur Verabreichung an bewusstlose Tiere zugelassen ist. Das bedeutet, dass in jedem Fall eine Narkose wie bei einer Operation erfolgt, bevor das Mittel zum Einschläfern verabreicht wird. Zudem ist eine Anwendung von T61® bei tragenden Tieren nicht mehr zugelassen. T61® darf nur von Tierärzten angewendet werden. Die geänderten Zulassungsbedingungen sind sowohl in der Packungsbeilage als auch in der Fachinformation kenntlich gemacht. Diese Anpassungen dienen einer optimierten Arzneimittelsicherheit und reflektieren den verantwortungsbewussten Umgang mit Tierarzneimitteln in der Praxis. Die Änderungen der Zulassungen werden auf Initiative des BVL europaweit umgesetzt.

😲😳 Will ich wissen, wie das früher ablief bei den T61®-Euthanasien?! Eher nicht.

 

Grundsätzlich habe ich daher für mich beschlossen, dass ich meine Tiere nicht mit T61® einschläfern lasse, sollte eine Euthanasie eines Tages unumgänglich sein. Es gibt bessere und schonendere Alternativen, wie zum Beispiel die Euthanasie mit dem Wirkstoff Pentobarbital, weil dieser nicht in dem Maße von der vorherigen Narkosetiefe abhängig ist, wie der Wirkstoff T61®. Das Sterben dauert zwar länger, läuft aber auch wesentlich sanfter ab.

 

Wie schrieb schon Antoine de Saint-Exupéry in seinem weltberühmten Werk "Der kleine Prinz"? "Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast." Ja. Bis zum letzten Atemzug.


Ich bin kein Tierarzt und betreibe diesen Blog nach bestem Wissen und Gewissen. Er dient der Aufklärung und nicht der Stimmungsmache. Da der Einsatz von T61® nicht verboten ist, ist er rechtlich auch nicht zu beanstanden. 


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Kommentare: 2
  • #1

    Sabine Beysel (Montag, 18 Dezember 2023 09:40)

    T61 wirkt m E. auch mit vorheriger Narkose genauso grausam wie ohne, nur fällt es noch weniger auf, also auch bei den sog.'sterbenden Tieren' , die Intervet so bezeichnet, weil nur bei den schlechten Kreislauf oder blutarmen Tieren es auffällt wie schrecklich T61 wirkt, da es reine Ameisensäure in für Menschen akut toxischer Form ist. Der andere geringe Teil von T61 ist nur noch Lähmungsmittel Tetracain, das selbst laehmend wirkt (nicht bei Katzen) und das Embutramid, das gefühlssteigernd wirkt als Abkömmling von Hydroxybuttersaeure in niedriger Dosis, denn in hoher Dosierung verstärkt es nicht die Schmerzen, sondern verringert diese. Leider nimmt der Internetanbieter evanzo von Zeit zu Zeit die qualvolle- einschlaeferu g.de vom Netz und dann ist nur noch die Wahrheit unter der t61- laboranalyse.de zu lesen. Selbst hier hat evanzo nun die Hauptseite verschoben oder vom Netz genommen erzählt mir Gabriele Lang von der Tierhilfe-&Verbraucherschutz int.e.V.

  • #2

    Tina B. (Mittwoch, 24 Januar 2024 22:12)

    Auch beim Pentobarbital erfolgt der Tod letztlich durch Atemlähmung. SVP bekommt das Tier aber nichts mehr mit.